Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
- Geltungsbereich
1.1. Geschäftsbedingungen gelten für die mit der QSG mbH (nachfolgend QSG genannt) abgeschlossenen Verträge über die Beherbergungen im Objekt:
Touristenstation Haus „Kiefernblick“
Genthiner Straße 37
39317 Elbe-Parey / OT Ferchland
1.2. Geschäftsbedingungen des Nutzers finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich
vereinbart wurden.
1.3. Das unter Ziffer 1.1. genannte Objekt wird dem Nutzer zum Zwecke der Freizeitgestaltung, Erholung, Aus- und Weiterbildung sowie für Sport und Spiel zur Verfügung gestellt. Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. - Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrages des Nutzers durch die QSG zustande. Das Zustandekommen des Vertrages wird von der QSG grundsätzlich schriftlich bestätigt. Die Unterlagen erhält der Nutzer direkt vom Nutzungsobjekt zugesandt. Sollten die Dokumente unvollständig sein oder falsche Angaben enthalten, möge der Nutzer sich direkt an den Vermieter wenden.
Das Bestätigungsschreiben enthält:
- die Dauer der Nutzung
- die Personenzahl
- die gewählte Verpflegungsleistung
- die Anzahl der gebuchten Zimmer/Betten
2.2. Vertragspartner sind die QSG und der Nutzer. Hat ein Dritter für den Nutzer bestellt, haftet er der QSG gegenüber zusammen mit dem Nutzer als Gesamtschuldner.
2.3. Die QSG haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich
ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3. Leistungen und Preise
3.1. Die QSG ist verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung genannte Anzahl der Zimmer bzw. Betten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch des Nutzers auf alleinige Nutzung des Objektes besteht nicht.
3.2. Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Nutzung und für die Inanspruchnahme weiterer Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.
3.3. Für die Nutzung der Touristenstation Haus „Kiefernblick“ gelten folgende Preise:
Für die jeweils gültigen Preise liegt bei der QSG und im Beherbergungsobjekt eine Preisliste aus, die auf Wunsch zugesandt wird. Die Preisvereinbarung ist Bestandteil der Auftragsbestätigung. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nach Rechnungslegung ist der vereinbarte Preis mit einer Fälligkeit von 14 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (Barzahlung bei Abreise im Objekt möglich).
3.4. In den Leistungsumfang der QSG fällt die Bereitstellung von Verpflegung, jeweils im vereinbarten Umfang (Frühstück, Halbpension, Vollpension), sowie Versorgung mit Kalt- und Warmgetränken. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Zwecke der Selbstversorgung im Objekt ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
3.5.Der Nutzer ist nicht berechtigt, die im Objekt vorhandene Küche zu benutzen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
4. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt oder Teilrücktritt des Nutzers vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der QSG. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Nutzer die vertragliche Leistung nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen der QSG und dem Nutzer ein Termin zum Korrigieren der Teilnehmerzahlen schriftlich vereinbart wurde, kann der Nutzer die Änderungen dem Beherbergungsobjekt mitteilen, ohne Zahlungen oder Schadenersatzansprüche der QSG auszulösen.
4.3. Der QSG steht es frei, bei Vertragsstornierung seitens des Nutzers ihren entstandenen Schaden dem Nutzer in Rechnung zu stellen. Die QSG kann eine Rücktrittsentschädigung konkret oder pauschaliert, unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung zum vertraglich vereinbarten Aufenthaltsbeginn in Prozent, wie folgt berechnen:
Rücktritt / Gruppenzimmer:
o bis zum 42. Tag vor Aufenthaltsbeginn 20%
o ab dem 41. bis 28. Tag vor Aufenthaltsbeginn 40%
o ab dem 27. Tag vor Aufenthaltsbeginn
o und bei Nichtantritt 90%
Rücktritt / Ferienwohnungen:
o bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei
o ab dem 29. Tag vor Aufenthaltsbeginn 30%
o ab 4. Tag vor Aufenthaltsbeginn 75 %
o am Anreisetag 100 %
Dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Schaden niedriger ist, als die geforderte Stornierungsgebühr.
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
5.1. Die vertraglich vereinbarten Zimmer/Betten stehen dem Nutzer am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
5.2. Am vereinbarten Abreistag sind die Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen. Die Übergabe der genutzten Räumlichkeiten hat besenrein zu erfolgen. Sofern wegen grober Verschmutzung durch den Nutzer eine gesonderte Reinigung erforderlich ist, wird dem Nutzer zusätzlich eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 € je Wohnung/Zimmer in Rechnung gestellt.
5.3. Bettwäsche wird vom Objekt bereitgestellt. Handtücher werden gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.
5.4. Die Schlüssel für das Mietobjekt werden vor Ort übergeben und sind vom Nutzer dort auch
wieder abzugeben.
6. Nutzung von Nebenräumen und Freigelände
6.1. Die Nutzung der sich im Objekt befindlichen Nebenräume, Sanitär- und Sporteinrichtungen sowie das Freigelände ist Bestandteil des Vertrages. Der Nutzer hat die zur Verfügung gestellten Einrichtungen pfleglich zu behandeln und für Ordnung und Sauberkeit Sorge zu tragen.
6.2. Fahrräder und PKW können nach Absprache auf dem Parkplatz abgestellt werden.
7. Haftung
7.1. Die QSG haftet bei Diebstahl oder Beschädigung nicht für mitgebrachte persönliche Sachen,
PKW, Fahrräder usw. Es wird ausdrücklich gebeten, keine Wertsachen in das Objekt mitzubringen.
7.2. Nachrichten, Post- und Warensendungen für den Nutzer werden mit Sorgfalt behandelt.
Die QSG übernimmt jedoch keine Haftung für nicht ordnungsgemäße oder nicht fristgemäße
Zustellung.
7.3. Der Nutzer hat Schäden am und im Hause sowie in den Mieträumen unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Obhutspflicht schuldhaft verursacht wurden. Der Nutzer haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, seine Mitglieder oder Besucher schuldhaft verursacht worden sind.
7.4. Ist an den Mieträumen oder an sonstigen vermieteten Gegenständen ein Schaden entstanden, hat der Nutzer zu beweisen, dass ein Verschulden seinerseits oder zu Punkt 7.3. aufgeführten Personen nicht vorgelegen hat.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der QSG in Genthin.
8.2. Im kaufmännischen Verkehr gilt als Gerichtsstand Burg vereinbart.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.